Allgemeine Einkaufsbedingungen

der Firma Schmid Metallbearbeitung GmbH,

Säntisstraße 31, 88079 Kressbronn,
für Kauf- und Werklieferungsverträge

1. Geltungsbereich

Kauf- und Werklieferungsverträge über bewegliche Sachen

1.1 Diese Einkaufsbedingungen gelten für den Einkauf bzw. die Bestellung beweglicher Sachen bzw. Waren, die die Schmid Metallbearbeitung GmbH bei ihren Verkäufern bestellt, soweit der Verkäufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Die Schmid Metallbearbeitung GmbH wird im Folgenden „Firma Schmid“, die Verkäufer werden „Lieferant“ genannt.

1.2 Diese Einkaufsbedingungen gelten unabhängig davon, ob die Ware vom Lieferanten selbst hergestellt oder von Dritten bezogen wird. Somit sind sie sowohl für Kaufverträge (§ 433 BGB) als auch für Werklieferungsverträge (§ 651 BGB) anwendbar. Nicht erfasst sind Werkverträge (§ 631 BGB).

1.3 Individuelle, mit dem Lieferanten getroffene Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen Einkaufsbedingungen.

1.4 Gesetzliche Vorschriften gelten auch dann, wenn sie in diesen Bedingungen nicht explizit aufgeführt oder abgeändert wurden.

2. Keine Geltung der Lieferbedingungen bzw. Verkaufsbedingungen des Lieferanten

2.1 Sofern keine individuellen Abreden mit dem Lieferanten bestehen, gelten ausschließlich die Einkaufsbedingungen der Firma Schmid.

2.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Verkaufsbedingungen oder Lieferbedingungen des Lieferanten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Firma Schmid stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt selbst dann, wenn die Firma Schmid eine Lieferung annimmt, ohne den Lieferbedingungen des Lieferanten explizit zu widersprechen.

3. Angebot / Bestellungen

3.1 Angebote des Lieferanten sind für die Firma Schmid kostenfrei.

3.2 Bestellungen der Firma Schmid müssen vom Lieferanten innerhalb von drei Arbeitstagen schriftlich bestätigt werden.
Die Auftragsbestätigung muss die Bestell-, Sach- und Positionsnummer der Firma Schmid enthalten.

4. Bedenken und Hinweispflichten des Lieferanten, Beschaffungsrisiko, Einsatz von Unterlieferanten

4.1 Hat der Lieferant Bedenken hinsichtlich der Eignung der bestellten Ware für den erkennbaren Verwendungszweck, so muss er die Firma Schmid unverzüglich darüber informieren.

4.2 Der Lieferant ist verpflichtet, die Firma Schmid auf offensichtliche Irrtümer (z. B. Schreib- oder Rechenfehler) sowie Unvollständigkeiten in der Bestellung hinzuweisen.

4.3 Der Lieferant trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.

4.4 Ohne Zustimmung der Firma Schmid darf der Lieferant keine Unterlieferanten bzw. Subunternehmer beauftragen.

5. Lieferzeit, Lieferschein, Gefahrtragung

5.1 Die Lieferzeit ist bindend. Kann der Lieferant die vereinbarte Frist nicht einhalten, muss er die Firma Schmid unverzüglich informieren.

  • Überschreitungen der Frist berechtigen die Firma Schmid zur Geltendmachung weiterer Rechte.
  • Mehrlieferungen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Firma Schmid erfolgen.

5.2 Der Lieferung ist ein Lieferschein beizulegen, der folgende Angaben enthalten muss:

  • Bestellnummer
  • Artikelnummer
  • Positionsnummer

5.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht erst mit Übergabe am Erfüllungsort auf die Firma Schmid über.

6. Preise, Verpackungsmaterial, Skonto

6.1 Der vereinbarte Preis enthält alle Kosten, einschließlich:

  • Verpackung
  • Transportkosten
  • Transport- und Haftpflichtversicherung

6.2 Verpackungsmaterial nimmt der Lieferant auf Verlangen der Firma Schmid zurück.

7. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte

7.1 Der Firma Schmid stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nach gesetzlichem Umfang zu.

7.2 Der Lieferant kann ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur bei rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen geltend machen.

8. Geheimhaltung und Eigentumsvorbehalt

8.1 Alle von der Firma Schmid zur Verfügung gestellten Unterlagen (Pläne, Zeichnungen etc.) bleiben deren Eigentum und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

8.2 Der Eigentumsvorbehalt des Lieferanten erlischt spätestens mit der Kaufpreiszahlung.

9. Mangelhafte Lieferung, Einbau- und Ausbaukosten

9.1 Die Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

9.2 Die Firma Schmid kann wählen zwischen:

  • Nachbesserung oder
  • Ersatzlieferung

9.3 Kosten für den Ausbau und Einbau mangelhafter Ware trägt der Lieferant.

10. Lieferantenregress

10.1 Die gesetzlichen Regressansprüche innerhalb der Lieferkette stehen der Firma Schmid uneingeschränkt zu.

11. Produzentenhaftung / Produkthaftpflichtversicherung

11.1 Der Lieferant haftet für Produktschäden und hat die Firma Schmid von Drittforderungen freizustellen.

11.2 Der Lieferant verpflichtet sich zum Abschluss einer Produkthaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme.

12. Gewerbliche Schutzrechte

12.1 Der Lieferant garantiert, dass durch seine Lieferungen keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

12.2 Falls die Firma Schmid wegen Schutzrechtsverletzungen in Anspruch genommen wird, muss der Lieferant sie freistellen.

13. Beigestellte Materialien, Sachen und Werkzeuge

13.1 Von der Firma Schmid beigestellte Materialien bleiben deren Eigentum und dürfen nur für deren Aufträge verwendet werden.

14. Verjährung

14.1 Die allgemeine Verjährungsfrist für Mängel beträgt drei Jahre ab Gefahrenübergang.

15. Rechtswahl / Gerichtsstand

15.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

15.2 Gerichtsstand ist 88079 Kressbronn, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.