Allgemeine Verkaufsbedingungen

der Firma Schmid Metallbearbeitung GmbH
Säntisstraße 31, 88079 Kressbronn
für Kauf- und Werklieferungsverträge

1. Geltungsbereich: Kauf- und Werklieferungsverträge über bewegliche Sachen

1.1 Diese Verkaufsbedingungen gelten für den Verkauf beweglicher Sachen bzw. Waren, die der Auftraggeber bei der Firma Schmid Metallbearbeitung GmbH bestellt, soweit der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Firma Schmid Metallbearbeitung GmbH wird im Folgenden „Firma Schmid“ und der Käufer im Folgenden „Auftraggeber“ genannt.

1.2 Diese Verkaufsbedingungen gelten ohne Rücksicht darauf, ob die Ware von der Firma Schmid selbst hergestellt oder bei Dritten eingekauft wird, also unabhängig davon, ob es sich bei der Bestellung des Auftraggebers um einen Kaufvertrag (§ 433 BGB) oder um einen Werklieferungsvertrag (§ 651 BGB) handelt. Diese Verkaufsbedingungen gelten nicht für Werkverträge (§ 631 BGB).

1.3 Im Einzelfall mit dem Auftraggeber getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen.

1.4 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit diese in diesen Verkaufsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausschließlich ausgeschlossen werden oder individuelle Vertragsabreden vorgehen.

2. Keine Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers

2.1 Soweit im Einzelfall mit dem Auftraggeber getroffene individuelle Vereinbarungen keinen Vorrang haben, gelten für Lieferungen der Firma Schmid diese Verkaufsbedingungen ausschließlich.

2.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Einkaufsbedingungen oder sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Firma Schmid ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Selbst wenn der Auftraggeber vor, bei oder nach Auftragserteilung in einem Schreiben oder in sonstiger Weise auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und die Firma Schmid hierauf schweigt, liegt im Schweigen der Firma Schmid kein Einverständnis mit der Geltung der Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

3. Angebot und Vertragsabschluss

3.1 Alle Angebote der Firma Schmid sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann die Firma Schmid innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.

3.2 Angaben der Firma Schmid zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt.

3.3 Die Firma Schmid behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihr abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor.

4. Preise und Zahlung

4.1 Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.

4.2 Rechnungsbeträge sind ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

4.3 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4.4 Die Firma Schmid ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich mindern.

5. Lieferung, Nichtverfügbarkeit der Leistung, Selbstbelieferungsvorbehalt

5.1 Lieferungen erfolgen ab Werk.

5.2 Von der Firma Schmid in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.

5.3 Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist die Firma Schmid berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

5.4 Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer der Firma Schmid.

5.5 Die gesetzlichen Rechte der Firma Schmid insbesondere bei Ausschluss der Leistungspflicht bleiben unberührt.

6. Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang

6.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist 88079 Kressbronn, Säntisstraße 31.

6.2 Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen der Firma Schmid.

6.3 Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über.

7. Mängelansprüche, Verkürzung Verjährungsfrist, Ein- und Ausbaukosten

7.1 Für die Lieferungen der Firma Schmid wird die Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf ein Jahr verkürzt.

7.2 Die Firma Schmid übernimmt keine Ein- und Ausbaukosten im Rahmen der Erfüllung verschuldensunabhängiger Mängelansprüche.

7.3 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung der Firma Schmid den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt.

8. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

8.1 Die Haftung der Firma Schmid auf Schadensersatz ist nach Maßgabe dieser Klausel 8 eingeschränkt.

8.2 Die Firma Schmid haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.

8.3 Die Einschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen behält sich die Firma Schmid das Eigentum an den verkauften Waren vor.

9.2 Der Auftraggeber darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern und/oder verarbeiten.

10. Rechtswahl/Gerichtsstand

10.1 Für diese Verkaufsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Geschäftssitz der Firma Schmid in 88079 Kressbronn.

Hinweis: Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass die Firma Schmid Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz speichert.

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